Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Kurt Berger e. K. – Technischer Großhandel, Inh. Thomas Erdmann, Altmarkstr. 10, 12157 Berlin

(Stand 01. November 2019)

1. Allgemeine Bedingungen

Für die Geschäftsverbindung mit Ihnen gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Durch die Bestellung bzw. durch die Erteilung des Auftrags erklärt sich der Käufer mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen für die gesamte, auch zukünftige Geschäftsverbindung einverstanden. Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter, sowie sonstige Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern, haben für uns nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch Kurt Berger e. K. bestätigt werden.

2. Angebot

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Abbildungen, Maß- und Gewichts- und Angaben in sonstigen Drucksachen gelten nur annähernd und sind ohne Verbindlichkeit. Der Vertrag zwischen Kurt Berger e. K. und dem Käufer kommt durch Auslieferung der bestellten Ware oder durch Auftragsbestätigung durch Kurt Berger e. K. zustande. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so gilt in jedem Fall der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers und der am Tag der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz. Die Preise verstehen sich ab unserem Lager, alle Sendungen erfolgen grundsätzlich unfrei.

3. Lieferung

Die vereinbarten Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt worden ist. Ist ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, den Verkäufer schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Wird der Kaufgegenstand vom Verkäufer auch nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschaden od. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Anspruch des Käufers auf Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Aussperrung, Mangel an Rohmaterial, Betriebsstörungen, Transportstörungen, behördlichen Maßnahmen jeder Art, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Verkäufer ist bei solchen unvorhergesehenen Ereignissen dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Ereignisse die Erbringung der Leistung erheblich erschweren oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern. Der Käufer kann vom Verkäufer in solchen Fällen die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen will. Erklärt sich der Verkäufer darauf nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vorliegt.

4. Versand

Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der bestellten Ware von Kurt Berger e. K. an Bahn, Post oder den Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über, selbst dann, wenn Versandkosten durch den Verkäufer getragen werden sollten.
Alle Sendungen erfolgen grundsätzlich unfrei, jedoch erfolgt Frei-Haus-Lieferung ab einem Auftragswert von EUR 400,-- netto.
Bei Auslandsversand werden die Kosten immer 1 zu 1 weitergegeben. Es gibt keine Frachtfreigrenze. Mehrkosten für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Käufers, auch wenn im Übrigen die Transportkosten von Kurt Berger e. K. übernommen wurden. Liefert Kurt Berger e. K. auf Europaletten, so hat der Auftraggeber Tauschpaletten in der entsprechenden Stückzahl bereitzuhalten. Stehen keine oder ungenügend Tauschpaletten bei der Abladung der Ware zur Verfügung, so werden diese mit dem zum Zeitpunkt der Abladung gültigen Satz berechnet. (Stand 01.11.2019: 15,-- € pro Palette)

5. Beanstandungen

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen. Weist die Lieferung Mängel auf, so müssen diese unverzüglich -spätestens innerhalb 2 Werktagen nach Lieferung- Kurt Berger e. K. schriftlich angezeigt werden. Über den Zeitraum von 6 Monaten hinaus ist eine Haftung von Kurt Berger e. K. für nicht erkennbare Mängel ausgeschlossen.

Kurt Berger e. K. ist zur Mängelbeseitigung nur verpflichtet, wenn der Käufer die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfüllt hat. Ein Recht zur Zurückbehaltung steht dem Käufer nur bis zur Höhe der voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung, ein Recht zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

Zur Vornahme der Mängelbeseitigung hat der Käufer einen angemessenen Zeitraum und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist Kurt Berger e. K. von der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung befreit.

Unser Abnehmer ist erst nach zweimaliger ergebnisloser Nachbesserung bzw. ergebnisloser Ersatzlieferung berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche unserer Abnehmer, insbesondere für unmittelbaren, mittelbaren oder Mangelfolgeschaden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach VOB Teil B §13 und beträgt danach 2 Jahre für Festeinbauten und 6 Monate für bewegliche Teile.
Bei Handelswaren gelten die vom jeweiligen Hersteller angegebenen Garantiebestimmungen, mindestens jedoch 2 Jahre bei privater Nutzung.

Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, sobald bauseitig Veränderungen an den Gewerken vorgenommen werden, oder die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt wird.
Die normale Abnutzung durch bestimmungsgemäßem Gebrauch der Ware unterliegt nicht der Gewährleistung

Unseren Abnehmern leisten wir Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Wir behalten uns jedoch vor, im Falle fehlerhafter oder falscher Lieferung die gelieferte Ware nach unserer Wahl nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zu vollständiger Bezahlung unserer Forderungen, auch der künftigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns abgetreten werden und seine Abnehmer gegen die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht mit Gegenforderungen aufrechnen können.

Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist der Käufer nicht berechtigt. Befindet sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, können wir die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren jederzeit untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Bestellers verlangen. Mehrfrachten, Versand und sonstige Spesen, sowie eine etwaige Wertminderung der Ware sind uns in diesem Falle zu ersetzen.

Verarbeitet der Käufer die von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, so geschieht dies für uns, sodass wir Hersteller im Sinne des § 950 BGB und somit Eigentümer bzw. Miteigentümer der Fertigprodukte werden und zwar zu dem Anteil, der dem Wert unserer Lieferung im Verhältnis zum Wert fremder Lieferungen entspricht. Diese Fertigprodukte verwahrt der Käufer unentgeltlich treuhänderisch für uns.

Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, dem Abnehmer die Abtretung an uns bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden. Übersteigt der Wert der für uns bestimmten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherung nach unserer Wahl verpflichtet. Hierbei bestimmt sich der Wert der abgetretenen Forderungen nach deren Nominalbetrag und die Eigentumsvorbehaltsware nach unseren Verkaufspreisen. Der Verkäufer kann seine Eigentumsvorbehaltsrechte geltend machen, ohne gleichzeitig vom Vertrag zurückzutreten.

8. Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen und zwar durch Überweisung auf unser Bankkonto. Reparaturrechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Zielüberschreitungen sind wir dazu berechtigt, nach §288 BGB eine Verzugspauschale von z. z. 40 € und Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, falls der Käufer ebenfalls Vollkaufmann ist und der Kaufvertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Die Zinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Wechsel nehmen wir grundsätzlich nicht an und werden diese an den Käufer unmittelbar zurückgeben und Barzahlung verlangen. Für rechtzeitiges Zurückleiten des Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Gebühren, Diskont-Einzugsspesen und Zinsen sind stets sofort fällig. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Befindet sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug oder werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, so werden alle unsere Forderungen nach Nachfristsetzung sofort fällig. Wir sind berechtigt, Sicherheiten zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Vollkaufleute können gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann durch den Käufer nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Haftungsausschluss

Kurt Berger e. K. haftet nicht für Schäden jedweder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den Wert der jeweiligen Lieferung beschränkt. Diese Regelung gilt nicht für Schäden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10. Bestellmengen

Bei Bestellung abweichend von der Verpackungseinheit laut Katalog erfolgt ein Pauschalzuschlag von 5% des Warennettowertes jedoch mindestens 5 € für jede abweichende Position.
Im Versandgeschäft erheben wir unter einem Bestellwert von 50,-- € einen Mindermengenzuschlag von 10,-- €.

11. Verpackung

Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Verpackung gesondert zu berechnen.

12. Sonstiges

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist Gerichtsstand Berlin. Das gleiche gilt für andere Käufer, wenn ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt worden oder im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für das gerichtliche Mahnverfahren.

Unsere Bedingungen bleiben auch im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen in vollem Umfang wirksam.

Die für die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlichen Daten werden durch unsere EDV gespeichert. Für unsere Geschäftsbeziehungen mit Ihnen gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des vereinheitlichten UN-Kaufrechts (CISG).